In Deutschland gilt die freie Vornamenwahl. Das bedeutet, dass Eltern den Namen für ihr Kind frei wählen können, ohne den Einfluss von Kirche oder gesellschaftlichen Traditionen. Das Kind muss also weder als Spross eines Stammbaums benannt werden noch nach einem Taufpaten, Verwandten oder Heiligen. Die sogenannte "gebundene Namenwahl" wurde von einer "freien Namenwahl" abgelöst.
Es existieren allerdings Richtlinien, nach denen die Standesämter entscheiden, ob ein Vorname tatsächlich als Vorname erlaubt ist. Der Name soll zum Beispiel als Vorname erkennbar sein – und, besonders wichtig: Der Name darf dem Kind nicht schaden, es also zum Beispiel nicht lächerlich machen.
Bis 2008 musste der Vorname auch das Geschlecht des Kindes verraten. War der Name nicht eindeutig männlich oder weiblich belegt, musste ein Zweitname Klarheit bringen. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Eltern, die ihre Tochter ausschließlich "Kiran" nennen wollten, sind nun geschlechsneutrale Namen wie "Toni" oder "Kim" in Deutschland erlaubt – auch ohne Zweitnamen.
Im internationalen Vergleich gelten in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich recht strenge Richtlinien für die Vergabe von Vornamen. Notfalls entscheiden Gutachten oder Gerichte, ob ein Name eingetragen wird oder nicht.
So wurden auch ungewöhnliche Namen bei uns genehmigt, wie "Woodstock", "Emily-Extra", "Prinz" oder "Mackenzie". Nicht erlaubt wurden dagegen "Porsche", "Rumpelstilzchen", "Crazy Horse", "Borussia", "Whisky" oder "Kaiserschmarrn". Auf eine besonders ausgefallene Namensgebung haben sich in den USA der Technologie-Milliardär Elon Musk und die Sängerin Grimes geeinigt: Ihr gemeinsamer Sohn heißt "X Æ A-12" – der Rufname ist "X". Dieser Name wäre in Deutschland undenkbar.
(Erstveröffentlichung 2024. Letzte Aktualisierung 01.03.2024)
UNSERE QUELLEN
- Gabriele Rodriguez: "Namen machen Leute. Wie Vornamen unser Leben beeinflussen". Komplett Media, 2. Auflage, München (2017)
- Damaris Nübling, Fabian Fahlbusch, Rita Heuser: "Namen. Einführung in die Onomastik". Narr Francke Attempto, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Tübingen (2015)
- Jochen E. Gebauer, Mark R. Leary, Wiebke Neberich:" Unfortunate First Names: Effects of Name-Based Relational Devaluation and Interpersonal Neglect". Social Psychological and Personality Science, 3(5), 590-596 (2012)
- Astrid Kaiser: "Vornamen: Nomen est omen?", in: Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken Nr. 12, S. 1‒4 (2009)
- Barbara Lochner: "Kevin kann einfach auch nicht Paul heißen – Methodologische Überlegungen zur Anonymisierung von Namen". Zeitschrift für Qualitative Forschung, Verlag Barbara Budrich (2018)
- Tillmann Nett; Angela Dorrough; Marc Jekel, Andreas Glöckner: "Perceived Biological and Social Characteristics of a Representative Set of German First Names". Social Psychology 2020 51:1, S. 17-34
- Dieter Schwab: "Deutsche Familiennamen aus rechtswissenschaftlicher Sicht". In: Namenkundliche Informationen, Hrsg. Susanne Baudisch; Deutsche Gesellschaft für Namensforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger Universitätsverlag, S. 110-134 (2015)
- Udo Rudolph, Robert Böhm, Michaela Lummer: "Ein Vorname sagt mehr als 1000 Worte". Zeitschrift für Sozialpsychologie 38.1 S.17-31 (2007)
- Gesellschaft für Deutsche Sprache e.V.: "Auswertung von Vornamen 2022"
- Deutsche Gesellschaft für Namensforschung: "Was ist Namenforschung?"
- Namensberatungsstelle Universität Leipzig
- LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte in Bonn: "Namen"
- Deutscher Bundestag: "Das Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland" (2019, PDF)
Quelle: WDR